Definition und Auftrag der
Nahrungsergänzungsmittel
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Laut
den Gesetzen in der EU sollen Nahrungsergänzungsmittel breiten
Bevölkerungskreisen helfen, die Ernährungssituation zu verbessern.
In
Deutschland hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger
der Länder und des BgVV auf der 72. Sitzung am 30.9./1.10.1998
und der 73. Sitzung am 24./25.3.1999 beschlossen, folgende Stellungnahme
zu veröffentlichen:
Nahrungsergänzungsmittel
- Definition und Abgrenzung zu anderen Lebensmitteln und Arzneimitteln
-
Nahrungsergänzungsmittel
(NEM) sind - sofern sie nicht diätetischen Zwecken dienen
- Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs.
Herkömmliche Lebensmittel, auch in angereicherter
Form, sind keine NEM.
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NEM
werden üblicherweise in lebensmittel-untypischer Form angeboten,
z. B. als Kapseln, Tabletten, Granulat, Pulver, Trinkampullen
und Tropfen.
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NEM
sollen der Ergänzung der üblichen
Ernährung mit bestimmten Nährstoffen in konzentrierter
Form dienen, nicht aber der Energieversorgung.
-
Sie
sollen der Sicherung der Versorgung mit ernährungsphysiologisch
notwendigen Stoffen dienen, wenn diese z. B. durch einseitige
Ernährung nicht in ausreichender Menge zugeführt werden.
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Art
und Menge dieser Nährstoffe müssen in der empfohlenen Verzehrsmenge
erwiesenermaßen gesundheitlich unbedenklich sein. Zur Beurteilung
der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von
Spurenelementen wird auf die als Anlage beigefügte
Veröffentlichung des BgVV verwiesen (Tab. 1).
Tab.
1: Höchstzufuhr von Spurenelementen durch Nahrungsergänzungsmittel
pro Tag. Empfehlung des BgVV für Erwachsene (ausgenommen Schwangere
und Stillende).
Element
Chrom
Eisen
Jod
Kupfer
Mangan
Molybdän
Selen
Zink |
Menge
60
µg
5 mg
100 µg
1 mg
2 mg
80 µg
30 µg
5 mg |
BgVV-Informationsblatt
vom September 1998.
Da
eine wesentliche Erhöhung der empfohlenen täglichen Vitaminzufuhr
keinen zusätzlichen ernährungsphysiologischen Nutzen bringt,
sollte ein zweckentsprechender Vitaminzusatz in der empfohlenen
Tagesverzehrmenge die dreifache Menge der empfohlenen täglichen
Vitaminzufuhr nicht überschreiten. Für den Fall, dass der Zusatz
der Vitamine A und D auch zu Nahrungsergänzungsmittel zugelassen
wird, sollte die einfache Tagesempfehlung nicht überschritten
werden. Zugrundezulegen sind hierbei die "Zufuhrempfehlungen
bzw. Schätzungen für eine angemessene Zufuhr"
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. (DGE) für die Altersgruppe
mit dem höchsten Bedarf (ausgenommen Säuglinge, Schwangere und
Stillende).
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Bei
einem NEM wird erwartet, dass die Kennzeichnung Angaben zu
Zweck und Art des Erzeugnisses enthält, z.B. durch die Bezeichnung
"Nahrungsergänzung" und Aufführung der enthaltenen
Nährstoffe, die der Ergänzung dienen sollen. Weiterhin ist
eine konkrete Verzehrsempfehlung erforderlich. Analog den
Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung sollte die
prozentuale tägliche Bedarfsdeckung mit dem jeweiligen Nährstoff
unter Hinweis auf die Bezugsquelle (z.B. DGE oder NKV) genannt
werden.
Bei NEM kann auf einzelne Nährstoffe hingewiesen werden, wenn
mit der Tagesdosis ein ernährungsphysiologisch nennenswerter
Beitrag geleistet wird. Die gezielte Beeinflussung von Körperfunktionen
ist nicht Zweck von NEM, eine entsprechende Werbung ist daher
nicht gerechtfertigt. Hinweise auf Unerreichbarkeit von NEM
sind ebenfalls nicht gerechtfertigt, weil bei Ernährung mit
einer sachgemäß zusammengestellten Mischkost keine Supplementierung
erforderlich ist.
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Diätetische
NEM müssen zusätzlich den Anforderungen der Diät-VO entsprechen.
für
wen Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sind und warum
man Nahrungsergänzungsmittel nehmen sollte
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